1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Energieberatungsleistungen zwischen Förderkumpel Energieberatung, Inhaber Daniel de Boer, Friedenstraße 34, 46244 Bottrop, und dem jeweiligen Auftraggeber. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen Bedingungen vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot annimmt und Förderkumpel Energieberatung den Auftrag bestätigt oder mit der Leistung beginnt. Umfang, Vergütung und voraussichtlicher Ablauf werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
3. Leistungen
Förderkumpel Energieberatung erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Je nach Beauftragung können unter anderem energetische Bestandsaufnahmen, Sanierungskonzepte, Fördermittelberatung, Energieausweise, Heizlastberechnungen, iSFP-Leistungen und Baubegleitung dazugehören.
Eine bestimmte Förderzusage, Kostenersparnis oder behördliche Genehmigung kann nicht garantiert werden. Förderprogramme, Richtlinien und Bewilligungsvoraussetzungen können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorgaben der zuständigen Stellen.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt benötigte Unterlagen, Pläne, Verbrauchsdaten und sonstige Angaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung und ermöglicht erforderliche Termine vor Ort. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Angaben können zu einer angemessenen Anpassung des Zeitplans und – sofern vereinbart – der Vergütung führen.
5. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zu bezahlen. Fördermittel werden nur dann auf die Vergütung angerechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenforderungen dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
6. Termine und höhere Gewalt
Leistungsfristen werden individuell vereinbart. Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Förderkumpel Energieberatung, insbesondere Ausfälle von Behörden, Versorgungsunternehmen oder Dienstleistern, verlängern Fristen angemessen. Der Auftraggeber wird über absehbare Verzögerungen informiert.
7. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber darf die für ihn erstellten Unterlagen für das beauftragte Gebäude und den vereinbarten Zweck nutzen. Eine Weitergabe, Veränderung oder gewerbliche Nutzung über diesen Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen. Gesetzlich erforderliche Unterlagen zur Vorlage bei Behörden bleiben davon unberührt.
8. Haftung
Für Schäden haftet Förderkumpel Energieberatung unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
9. Kündigung und Beendigung
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, nicht mehr vermeidbare Aufwendungen sind im Fall einer Beendigung zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.
10. Verbraucherrechte und Datenschutz
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der Seite Widerruf. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit diese zwingend anwendbar sind. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 22. September 2026